AGB Freie Trauung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Inanspruchnahme der Rednertätigkeit bei einer freien Trauung 

 

Buchung und Terminreservierung

Nach der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber findet ein unverbindliches, persönliches Erstgespräch zum Kennenlernen statt. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich als Rednerin buchen möchten. Daraufhin erhalten Sie von mir einen Vertrag, in dem alle wichtigen Details für die freie Trauung und das Honorar festgehalten sind.

Mit der schriftlichen Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an.

 

Die verbindliche Reservierung des Wunschtermins erfolgt erst nach der Unterzeichnung des Vertrages und einer Anzahlung von 50% des Honorars.

 

Ist die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin (innerhalb von 10 Tagen) erfolgt, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Die Reservierung ist dann hinfällig, und es besteht kein Leistungsanspruch mehr. 

 

Der Restbetrag ist bis 7 Wochen vor dem Trauungstermin auf das Konto der Auftragnehmerin zu überweisen.

 

Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag

Die Stornierung des Vertrages bedarf der Schriftform.

 

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Bei Kündigung oder Rücktritt des Auftraggebers bis zu 7 Wochen vor dem Hochzeitstermin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von mindestens 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Bei Stornierung ab 7 Wochen vor dem Hochzeitstermin werden 100% des Honorars fällig.

 

Sollte die Auftragnehmerin durch einen unvorhersehbaren plötzlich eingetretenen Umstand (z. B. Krankheit, Unfall) oder andere wichtige Gründe (z. B. Todesfall naher Verwandter, Höhere Gewalt etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen können, wird der Auftraggeber umgehend informiert. Die Ansprüche aus diesem Vertrag entfallen und eventuell gezahltes Honorar wird zurückerstattet.

 

Wenn gewünscht, kümmert sich die Auftragnehmerin um entsprechenden Ersatz  – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sollte die Auftragnehmerin keinen Ersatzredner stellen können, so wird sie den Auftraggebern die Rede, bzw. angefangene Skript - Ausarbeitungen in schriftlicher Form zur Verfügung stellen, damit die Rede durch eine andere Person, die die Auftraggeber auswählen, gehalten werden kann.

 

Kosten der freien Trauung

Für die freie Trauung ist ein Pauschalbetrag zu zahlen. Dessen Höhe ergibt sich aus den im Erstgespräch vereinbarten Wünschen des Brautpaares. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

 

Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie

Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die technischen Voraussetzungen (z. B. Mikrofon, Boxen, Kabel, Verstärker, Stromanschluss usw.) für das Halten einer Rede am Veranstaltungstag und Veranstaltungsort zu garantieren. 

 

Ebenso hat der Auftraggeber die für die Zeremonie ausgewählte Musik auf CD oder einem anderen Tonträger sowie ein entsprechendes Abspielgerät bereitzustellen.

 

Entscheidet sich der Auftraggeber für den Einsatz von Live-Musik, hat er selbst für die Buchung des Musikers oder der Musiker zu sorgen.

 

Der Auftragnehmer ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen (z. B. Regen, übermäßige Sonneneinstrahlung usw.) zu schützen.

 

Das Engagement beschränkt sich auf die Dauer der Zeremonie. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht.

 

Der Auftraggeber überlässt der Auftragnehmerin Fotos der Zeremonie und ggf. ein kurzes Video der Zeremonie per Mail oder CD für deren Homepage (die Veröffentlichung erfolgt auf Wunsch anonym) und gibt ggf. einen Kommentar zur Durchführung der Zeremonie auf der Homepage der Auftragnehmerin ab.

 

Urheberrechte

Sämtliche geistigen Ideen der Rede, die Rede selbst und die Zeremonie unterliegen dem Urheberrecht. 

 

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht / Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Cuxhaven. Es gilt das deutsche Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.